Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur 007Events

Stornierung

Paragraf 611 BGB Abschluss eines Dienstvertrages.

Widerrufs recht:

Der Auftraggeber hat gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Recht zum Widerruf des Vermittlungsvertrages.

Die vorzeitige Vertragsbeendigung verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Honorars bzw. schon erbrachter Vorleistungen/ Gewinn in Höhe von 50 %.
Anspruchsinhaber der Stornierungskosten ist ausschließlich die Agentur.
Der Auftraggeber ist zur Zahlung des vereinbarten Honorars bzw. schon erbrachter Vorleistungen in Höhe von 50 % verpflichtet.
Eine Kündigung des Vertrages innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltung–/Auftritts Beginn ist nicht möglich. Der Auftraggeber schuldet das vereinbarte Honorar zu 100% zzgl. bereits getätigter Aufwendungen.

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, per E-Mail zu kündigen, sofern diese keinen Zweifel an der Identität des Absenders lässt.

Ablichtung der Darstellung / Auftritte im öffentlichen Raum
sofern nicht ausdrücklich vereinbart, darf die gebuchte Darstellung nur zu privaten Zwecken ab-gelichtet werden. Der Kunde sorgt dafür, dass unerlaubte und anderweitige Vervielfältigungen der Darstellung oder des Darstellers nicht getätigt werden. Der Kunde unternimmt zumutbare Anstrengungen, unerlaubt erstellte Vervielfältigungsstücke an sich zu nehmen, damit der Darsteller seine aus der unerlaubten Handlung folgende Rechte wahrnehmen kann.

Diese AGB gelten bei einer telefonischen Buchung, bei einer Onlinebuchung über das Buchungsformular oder per E-Mail und einer postalischen Buchung und sind Grundlage jedes Auftrages. Mit dem Erteilen des Auftrages (Buchung) von uns per E-Mail, Telefon oder schriftlich, akzeptieren Sie diese Buchungsbedingungen § 145 BGB.

Eine Buchung kann nur von einer volljährigen Person durchgeführt werden und wird hiermit Bestätigt.

Ausfall:

Künstler Ausfall bei Ausfall des Wunschkünstlers wegen Krankheit oder dergleichen ist die Agentur 007events in diesem Fall berechtigt, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und berücksichtigen dabei selbstverständlich die vom Kunden aufgeführten Ersatzkünstler. Bei kurzfristigen Ausfällen der Künstlerin/des Künstlers kann es vorkommen, dass der Kunde nicht mehr vom Ausfall der/des gewünschten Künstlerin/Künstlers und über das Stellen einer Ersatzkünstlerin/ eines Ersatzkünstlers informiert werden kann. Die Wirksamkeit des Vertrages wird durch das Stellen einer Ersatzkünstlerin/ eines Ersatzkünstlers nicht berührt.

Sollte kein Ersatztänzer bei Ausfall erwünscht sein ist dies der Agentur bei Buchung mitzuteilen! Wir berechnen hierfür nur eine Service Pauschale von 60,00 Euro.

Doppelte Buchung.

Sollte es irrtümlicherweise durch den Auftraggeber zu einer doppelten Buchung über einen anderen Anbieter gekommen sein ist das Honorar zu 100% fällig.

Das Kostüm und der Künstler sind von der Agentur  hierbei frei wählbar und dient ohnehin nur als Wunsch.

Die Agentur gilt nur als Vermittlungsagentur und kann nicht bei nicht gefallen etc. haftbar gemacht werden!

Die Show– Dauer ist eine circa. Angabe und kann je nach Künstler und Show flexibel gestaltet werden ( Interpretationsspielraum)!

Ein unerlaubtes anfassen des Künstlers führt zum sofortigen Abbruch der Vorstellung!

Wichtig bei einer Openair Veranstaltung muss der Auftraggeber dafür sorgen das der gebuchte Künstler auch bei schlechten Wetter auftreten kann. Sollte dieses nicht möglich sein fallen die Buchungskosten zu 100% des vereinbarten Betrages aus.

Ein Auftritt bei Regen oder in den kalten Jahreszeiten von Oktober- April ist nur möglich wenn die Raumtemperatur nicht weniger als 18 Grad ist und der Weg zur Show nicht mehr wie 20 Meter im Freien liegt oder vereist das Verletzungsgefahr besteht.
Shows finden in den Wintermonaten grundsätzlich in einem beheizten Raum statt und nicht im Freien auch wenn es ein Lagerfeuer gibt.
Bei nichtzumutbaren Umständen die nicht innerhalb von 10 Min. geklärt werden können kann keine Show durchgeführt werden und der fällige Betrag wird zu 100 % fällig.
Bitte um Verständnis aber auch wir sind Menschen die sich erkälten oder sich die Füße brechen können.
Wir sind auch stets bemüht eine Lösung für Probleme zu finden.
In den Sommermonaten können Shows auch im Freien gebucht werden.
Falls es durch Wetterumschwung zu Regen oder Temperaturstürzen kommen sollte bitte einen geeigneten Ersatzraum suchen, da die Show dann nicht im Freien stattfinden kann. Stornierungen werden nur nach schriftliche Stornierung akzeptiert. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 100% der vereinbarten Gage.

Die Auftritts flache muss trocken, rutsch fest, -tanzbar und sauber sein, ansonsten ist ein auftreten nicht möglich.

Sollte der Kunde die angebenden Auftritts-Zeiten nicht einhalten können ist dieses unverzüglich der Agentur mitzuteilen der Künstler kann bei eintreffen am Auftrittsort keine große Auftritts verzögern seitens des Auftraggebers einplanen.

Sollten vor Ort Show- Utensilien z.B. Kostüme, Schuhe, CD nicht mehr auffindbar sein haftet der Auftraggeber dafür.

Auftrittszeiten: Der Auftritt kann sich auf maximal 1 Stunde verzögern.

Fotos und Videos der Shows dürfen nur nach Rücksprache des Künstlers
gemacht werden, diese dienen ausdrücklich für private Zwecke.
§ 22 (Recht am eigenen Bilde) KunstUrhG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, z.B. You Tube, My Video, Facebook, usw.
Sollten Fotos und Videos der/des Künstlers z.b. bei My Video, Facebook, Youtube, oder in anderen Internetportalen etc., erscheinen wird die Agentur 007events eine Anzeige schalten und eine Rechtsklage einleiten!

AGB,s Künstler der Agentur 007events!

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Akteure:

Der Akteur arbeitet im Namen der Eventagentur 007events. Es ist dem Akteur untersagt, sogenannte Eigenwerbung zu machen und eigene oder fremde- also nicht für die Agentur 007events- Visitenkarten oder andere Kontaktdaten (wie Telefonnummer oder Website) etc. herauszugeben. Der Akteur hat pünktlich am Veranstaltungsort einzutreffen,Ist ihm das aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich, so hat er den Kunden und die Agentur umgehend zu informieren. Der Akteur hat das Gagengeheimnis zu wahren. Vertragsinhalte und Gagen dürfen dem Kunden nicht mitgeteilt werden. Der Akteur nimmt den Auftrag verbindlich an. Eine Absage ist nur durch höhere Gewalt (Unwetter, Krankheit- nicht abwendbare Ereignisse etc.) zu begründen. Die Agentur 007events muss in diesem Falle umgehend darüber in Kenntnis gesetzt werden und ein ärztlicher Attest oder Pannen Bericht (ADAC / Polizei-Bericht) ist ggf. umgehend vorzulegen. Sollte der Auftrag aus anderen widrigen Gründen nicht durch geführt werden, so muss anderweitig passender Ersatz von dem Auftragnehmer für die Eventagentur 007events besorgt werden.
Dieser Ersatz ist nur zulässig, wenn die Eventagentur 007events dem Einsatz des Ersatzes zustimmt- die Eventagentur 007events muss also vorher darüber informiert werden (die Eventagentur 007events steht in der Pflicht des Auftraggebers!). Sollte dies nicht gelingen, ist die Eventagentur 007events bemächtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe der Provision plus etwaige Zusatzkosten für die Bestellung eines Ersatzkünstlers in Rechnung zu stellen. Die Aufnahme & Onlinestellung des Profils eines Akteurs in die Agentur und dessen Internetseiten ist kostenlos. Bei Gewerblichen Kunden sind dazu gehörigen Rechnungen in dem selbigen Zeitrahmen zu übersenden. Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur 007events dem Veranstaltungsvertrag entsprechend lediglich Vertragsvermittler, die dem Auftraggeber dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Künstler abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Künstler.
Verstöße gegen die obigen vertraglichen Regelungen, können zum Ausschluss aus der Agentur und /oder bei grob fahrlässigen Verhalten zu Schadensersatzforderungen führen.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Agentur und dem Akteur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Es gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Akteur ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Akteur zuständiges Gericht anzurufen.
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft. Die Parteien vereinbaren viel mehr, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.

Wichtig: Der Künstler ist für die Abrechnung vor Ort verantwortlich und wird von der Agentur 007events beauftrag vor Beginn des Auftritts die Gage zu kassieren sollte dieser dem Auftrag der Agentur nicht folgen und nach Showbeginn nicht die volle Summe ausgezahlt bekommen ist die Provision an die Agentur im vollem Umfang zu begleichen.

01.01.2015 Willich

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